Gesetze
Das Umfeld Telekommunikation wird durch den Gesetzgeber geregelt. Der Kunde soll geschützt werden. Natürlich gibt es auch hier immer wieder Konfliktfälle. Zur objektiven Prüfung der Sachlage ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sinnvoll.
Wesentliche Gesetze für das Telekommunikationsumfeld sind beispielsweise
- Telekommunikationsgesetz (TKG), mit seine spezifischen Richtlinien zum Kunden - und Datenschutz
- Telemediengesetz (TMG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Von besonderer Bedeutung für die Richtigkeit der Rechnung ist das TKG (Telekommunikationsgesetz) und hier der §45g.
Nachweiserbringung der Abrechengenauigkeit gemäß TKG §45g
Das Telekommunikationsgesetz legt fest, dass zum Schutz der Kunden die Systeme und Prozesse der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistern (Anbietern) zu prüfen sind.
Dieser Verpflichtung unterliegen alle Telekommunikationsanbieter, die zeit-, entfernungs- oder volumenabhängig tarifierte Dienste für die Öffentlichkeit anbieten. Diese müssen sich jährlich prüfen lassen.
Diese Prüfungspflicht wurde vom Gesetzgeber erlassen, da komplexe Prozesse und Daten, die zum Erstellen der Telekommunikationsrechnung führen für den Kunden nicht unmittelbar nachvollziehbar sind.
Die zuständige Aufsichtsbehörde „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ hat Verfügungen zur Regelung der technischen Parameter der Prüfungen erlassen.
Informationen zur Zeit- und/oder Entfernungstarifierung
Informationen zur Volumen Tarifierung
